Laufende Reinigung

Treppenhausreinigung

Ein Treppenhaus, über das sich niemand beschwert — und ein Nachweis, den Sie bei der Abrechnung vorlegen können.

Turnus
Wöchentlich bis vierzehntägig
Nachweis
Kontrollblatt im Hausflur
Umlage
Umlagefähig nach § 2 Nr. 9 BetrKV
Zusatz
Kellergänge, Waschküche, Tiefgarage

Treppenhausreinigung ist die Leistung mit den meisten Beobachtern. In einem Bürogebäude fällt eine ausgelassene Position vielleicht niemandem auf. In einem Mehrfamilienhaus wohnen dreißig Menschen, die täglich durch dasselbe Treppenhaus gehen und sehr genau wissen, wann zuletzt gewischt wurde.

Deshalb arbeiten wir hier mit sichtbarem Nachweis. Im Hausflur hängt ein Kontrollblatt, auf dem jeder Einsatz mit Datum und Kürzel quittiert wird. Das beendet die häufigste Diskussion zwischen Mietern und Verwaltung — ob überhaupt gereinigt wurde — und lässt sich bei der Betriebskostenabrechnung vorlegen.

Was wir konkret machen

Der Regelumfang eines Wohnobjekts umfasst alle gemeinschaftlich genutzten Flächen. Was zusätzlich vereinbart wird, hängt von der Ausstattung des Hauses ab.

  • Treppenläufe und Podeste nass wischen, Stufenkanten und Ecken einbezogen
  • Handläufe und Geländerstäbe feucht abwischen — die meistberührte Fläche im Haus
  • Hauseingang, Windfang, Fußmatten aufnehmen und Untergrund reinigen
  • Briefkastenanlage außen, Klingeltableau, Gegensprechanlage abwischen
  • Aufzugkabine: Boden, Spiegel, Bedienpanel, Türlaibungen
  • Fenster im Treppenhaus innen im vereinbarten Turnus, Fensterbänke wöchentlich
  • Kellergänge kehren, Kellervorräume und Waschküche nass reinigen
  • Müllstandsplatz kehren, Behälterdeckel abwischen, umliegenden Wurf beseitigen
  • Werbesendungen aus dem Eingangsbereich entfernen und entsorgen
  • Sichtkontrolle: defekte Leuchtmittel, offene Fenster, Schäden — mit Meldung an die Verwaltung

Für wen

Wir betreuen Wohnobjekte unterschiedlicher Größe:

  • Hausverwaltungen mit Beständen im Kölner Stadtgebiet und Umland
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit eigener Beauftragung
  • Private Eigentümer einzelner Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungsbaugesellschaften mit größeren Anlagen
  • Studentenwohnheime und Boardinghäuser mit hoher Fluktuation
  • Gemischt genutzte Objekte mit Gewerbe im Erdgeschoss
Treppenhaus eines Altbaus mit geschwungenem Geländer und hohem Fenster

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur Kontrolle. Wenn bei Ihnen ein Schritt entfallen kann, sagen wir es Ihnen.

  1. Hausbegehung

    Wir zählen Geschosse, Treppenläufe und Wohneinheiten, erfassen Belag und Zustand und notieren Zugänge zu Keller, Waschküche und Müllplatz. Auch die Frage, ob ein Wasseranschluss im Haus vorhanden ist, wird geklärt — sie entscheidet über den Aufwand.

  2. Angebot je Turnus

    Sie erhalten die Monatspauschale in zwei bis drei Turnusvarianten. So sehen Sie, was der Unterschied zwischen wöchentlicher und vierzehntägiger Reinigung tatsächlich kostet, und können die umlagefähige Position bewusst wählen.

  3. Aushang und Kontrollblatt

    Vor dem ersten Einsatz hängen wir Kontrollblatt und Kontaktdaten der Objektleitung im Eingangsbereich aus. Mieter wissen damit, an wen sie sich wenden — nicht an Sie.

  4. Fester Reinigungstag

    Wir legen einen festen Wochentag fest und halten ihn. Fällt er auf einen Feiertag, wird der Einsatz vorgezogen, nicht ersatzlos gestrichen.

  5. Kontrolle und Rückmeldung

    Die Objektleitung kontrolliert das Haus im vereinbarten Abstand. Mängel am Gebäude, die uns auffallen — lose Handläufe, defekte Leuchten, feuchte Kellerwände — melden wir Ihnen unaufgefordert.

Wie oft, wie lange, wann

Wöchentlich ist der übliche Turnus für Häuser bis etwa zwölf Wohneinheiten in normaler Lage. Vierzehntägig funktioniert in kleineren Häusern mit ruhiger Belegung; in Objekten mit Familien, Hunden oder Erdgeschossgewerbe reicht es meist nicht und führt zu Beschwerden.

Bei größeren Anlagen ab etwa dreißig Einheiten empfehlen wir eine Aufteilung: Treppenläufe und Eingang wöchentlich, Kellergänge und Nebenflächen monatlich, Tiefgarage zwei- bis viermal jährlich mit der Kehrmaschine. Das ist wirtschaftlicher, als alles im selben Turnus zu fahren.

Die Einsätze liegen zwischen 7 und 16 Uhr an Werktagen. Ein fester Wochentag ist uns wichtig, weil er die Erwartung im Haus stabilisiert. Änderungen kündigen wir per Aushang an. Im Winter kann sich die Reihenfolge verschieben, wenn Winterdienst Vorrang hat — der Einsatz entfällt deshalb nicht.


Womit wir arbeiten

Treppenhäuser sind in aller Regel Handarbeit. Maschinen scheitern an Stufen, engen Podesten und Geländerpfosten. Wir arbeiten mit Doppelfahreimer oder vorpräparierten Bezügen, Stufe für Stufe von oben nach unten.

Die Belagsfrage entscheidet über das Mittel. Naturstein wie Marmor, Terrazzo oder Solnhofer verträgt keine sauren Reiniger — sie mattieren die Oberfläche dauerhaft. Hier kommt ausschließlich neutrale Wischpflege zum Einsatz. Auf Linoleum vermeiden wir stark alkalische Mittel, die den Belag entfetten und stumpf werden lassen. Fliesen und Feinsteinzeug sind unempfindlicher, brauchen aber niedrig dosierte Mittel, damit keine Schmierschicht entsteht.

Bei Holztreppen arbeiten wir nebelfeucht und nie mit stehendem Wasser. Hier ist weniger tatsächlich mehr — der häufigste Schaden an alten Kölner Treppenhäusern entsteht durch zu nasses Wischen über Jahre.

Kontrolle und Reklamation

Das Kontrollblatt im Hausflur ist der erste Nachweis. Es zeigt Datum und Kürzel jedes Einsatzes und ist für alle im Haus einsehbar. Bei Rückfragen aus der Mieterschaft können Sie darauf verweisen.

Die Objektleitung kontrolliert Wohnobjekte im Regelfall vierteljährlich, bei neuen Objekten in den ersten drei Monaten häufiger. Geprüft wird auch das, was gern übersehen wird: Stufenkanten, Geländerstäbe, Ecken hinter der Eingangstür, Kellerabgang.

Beschwerden aus dem Haus nehmen wir direkt entgegen — die Kontaktdaten hängen aus. Wir informieren die Verwaltung über jede Beschwerde und deren Erledigung, damit Sie den Vorgang kennen, bevor der Mieter bei Ihnen anruft.


Normen, Haftung, Versicherung

Die Kosten der Treppenhausreinigung sind als Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Unsere Rechnungen sind so gegliedert, dass sie sich unmittelbar in die Abrechnung übernehmen lassen.

Wenn die Hausordnung die Reinigung den Mietern überträgt und diese Regelung durch eine gewerbliche Beauftragung ersetzt wird, ist die Umlagefähigkeit im Einzelfall zu prüfen. Wir weisen darauf hin, entscheiden können wir es nicht — das ist eine mietrechtliche Frage für Sie oder Ihre Rechtsberatung.

Zur Verkehrssicherungspflicht: Während der Nassreinigung stellen wir Warnaufsteller auf und entfernen sie erst nach dem Abtrocknen. Für Personen- und Sachschäden besteht Betriebshaftpflichtschutz, Deckungssummen: [BITTE ERGÄNZEN]. Schlüssel und Zugangscodes werden protokolliert übergeben und sind gegen Verlust versichert.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an unter 0221 67025001 oder schreiben Sie an info@reinbund.de.

Die Mieter beschweren sich, dass zu selten gereinigt wird. Was tun?

Zuerst prüfen, ob der vereinbarte Turnus zur Belegung passt. Ein vierzehntägiger Turnus in einem Haus mit sechs Familien und einem Hundehalter wird nie befriedigen, egal wie gut die Kraft arbeitet.

Das Kontrollblatt zeigt, dass gereinigt wurde. Wenn es trotzdem Beschwerden gibt, ist die Frequenz das Thema, nicht die Ausführung. Wir sagen Ihnen das offen und rechnen Ihnen vor, was eine Erhöhung je Wohneinheit und Monat kostet — meist ist es weniger, als alle erwarten.

Reinigen Sie auch Tiefgaragen und Außenanlagen?

Ja, beides. Tiefgaragen reinigen wir mit Kehrmaschine und bei Bedarf mit Scheuersaugmaschine, üblicherweise zwei- bis viermal jährlich. Dafür muss die Garage teilweise geräumt sein — die Ankündigung an die Stellplatzmieter übernehmen Sie oder wir, das legen wir vorab fest.

Außenanlagen, Grünpflege und Winterdienst bieten wir ebenfalls an. In Wohnobjekten ist die Bündelung meist sinnvoll, weil dann ein Ansprechpartner für das gesamte Objekt zuständig ist.

Was passiert bei Sperrmüll und wildem Müll im Treppenhaus?

Wir dokumentieren es mit Foto und melden es Ihnen. Beseitigt wird es nicht im Rahmen der Unterhaltsreinigung, weil das den Aufwand unkalkulierbar macht und den Verursacher bestärkt.

Auf Abruf räumen wir gegen Nachweis nach Aufwand. Bei wiederkehrenden Problemen ist eine Sperrmüllfläche mit klarer Regelung wirksamer als jede Räumung — dazu beraten wir Sie gern.

Brauchen Sie einen Wasseranschluss im Haus?

Ja, das ist der Normalfall und macht die Leistung günstiger. Ist kein Anschluss vorhanden oder ist er nur im Keller ohne Zapfstelle verfügbar, bringen wir Wasser mit. Das kostet Zeit und schlägt sich im Preis nieder.

Wir sagen Ihnen bei der Begehung, was ein nachgerüsteter Zapfhahn im Erdgeschoss über die Vertragslaufzeit einspart. Häufig rechnet sich die Nachrüstung im ersten Jahr.

Wer haftet, wenn jemand auf dem nassen Boden ausrutscht?

Während unserer Arbeiten stellen wir Warnaufsteller auf; das gehört zur Verkehrssicherung und ist Teil unserer Pflicht. Kommt es trotz ordnungsgemäßer Absicherung zu einem Unfall, greift unsere Betriebshaftpflicht.

Wichtig ist die Reihenfolge: Wir wischen von oben nach unten und geben den Weg erst frei, wenn der Belag begehbar ist. In stark frequentierten Häusern reinigen wir die Treppe hälftig, damit ein trockener Streifen bleibt.

Treppenhausreinigung anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt: Fläche, Nutzung, gewünschter Turnus. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und schlagen einen Termin für die Begehung vor.

Sitz und Einsatzgebiet
Sigwinstraße 190, 51061 Köln. Einsatz deutschlandweit.