Facility und Außenanlagen
Grünpflege und Außenanlagen
Eine Außenanlage, die gepflegt wirkt — und ein Pflanzenbestand, der das auch in fünf Jahren noch tut.
- Saison
- März bis November
- Schnittzeiten
- § 39 BNatSchG beachtet
- Unkraut
- Thermisch und mechanisch
- Laub
- Mehrfach im Herbst
Außenanlagen sind das Erste, was jeder sieht, und das Letzte, worüber gesprochen wird — bis der Rasen vergilbt oder die Hecke in den Gehweg wächst. Gute Grünpflege ist unauffällig und folgt dem Jahreslauf: Es gibt Zeitpunkte, zu denen bestimmte Arbeiten gemacht werden müssen, und Zeitpunkte, zu denen sie gesetzlich verboten sind.
Der zweite Punkt betrifft die Unkrautbeseitigung. Auf befestigten Flächen — Wege, Einfahrten, Pflasterfugen, Hofflächen — ist der Einsatz von Herbiziden nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Nicht eingeschränkt, sondern verboten, mit Bußgeldern im vierstelligen Bereich. Wer dort mit Chemie arbeitet, handelt ordnungswidrig. Wir arbeiten deshalb thermisch und mechanisch.
Was wir konkret machen
Wir pflegen Außenanlagen im Jahresvertrag oder anlassbezogen.
- Rasenpflege: Mähen im Turnus, Kanten stechen, Schnittgut abfahren
- Rasensanierung: Vertikutieren, Nachsaat, Bedarfsdüngung im Frühjahr und Herbst
- Heckenschnitt: Form- und Erhaltungsschnitt unter Beachtung der Schnittzeiten
- Gehölz- und Strauchpflege, Auslichten, Rückschnitt an Wegen und Sichtachsen
- Baumkontrolle auf offensichtliche Schäden mit Meldung — keine Baumfällarbeiten
- Staudenbeete: Rückschnitt, Ausputzen, Aufteilen, Nachpflanzung nach Absprache
- Unkrautbeseitigung auf befestigten Flächen thermisch oder mechanisch
- Laubbeseitigung im Herbst in mehreren Durchgängen
- Reinigung und Freihaltung von Entwässerungsrinnen und Hofabläufen
- Winterschutz für empfindliche Pflanzen, Rückbau im Frühjahr
Für wen
Grünpflege gehört zu fast jedem Objekt mit Außenfläche:
- Wohnanlagen mit Gemeinschaftsgrün und Innenhöfen
- Hausverwaltungen mit mehreren Objekten und Außenflächen
- Gewerbeobjekte mit repräsentativen Vorbereichen
- Bürogebäude mit Parkplatzbegrünung und Grünstreifen
- Kitas und Schulen mit Außenspielflächen
- Pflegeeinrichtungen mit Gartenanlagen für Bewohner
- Industriebetriebe mit Ausgleichsflächen und Randbegrünung

So läuft es ab
Von der Anfrage bis zur Kontrolle. Wenn bei Ihnen ein Schritt entfallen kann, sagen wir es Ihnen.
Bestand aufnehmen
Wir erfassen Flächen, Pflanzenbestand und Zustand. Dabei fällt regelmäßig auf, dass Gehölze zu dicht stehen oder falsch geschnitten wurden — das sagen wir, bevor wir den Vertrag machen.
Jahrespflegeplan
Sie erhalten einen Plan mit allen Arbeiten und ihren Zeitfenstern über das Jahr. So sehen Sie im Voraus, wann was passiert, und können es in der Eigentümerversammlung darstellen.
Turnusarbeiten
Mähen, Kanten, Beetpflege laufen im festen Rhythmus. Termine liegen wetterabhängig, aber innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters.
Saisonarbeiten
Schnittarbeiten, Vertikutieren, Nachsaat und Laubbeseitigung liegen zu den fachlich richtigen Zeitpunkten, nicht dann, wenn gerade Zeit ist.
Bericht und Empfehlung
Am Ende der Saison erhalten Sie eine kurze Zustandsbewertung mit Empfehlungen für das kommende Jahr — welche Pflanzung ersetzt werden sollte, wo ein Baumgutachten sinnvoll wäre.
Wie oft, wie lange, wann
Rasen wird in der Hauptwachstumszeit von April bis Juni alle ein bis zwei Wochen gemäht, in den Sommermonaten je nach Witterung alle zwei bis drei Wochen. In Trockenperioden wird das Mähen ausgesetzt und die Schnitthöhe erhöht — kurz geschnittener Rasen verbrennt bei Hitze.
Heckenschnitt ist gesetzlich beschränkt. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Auf-den-Stock-Setzen und starke Zurückschneiden von Hecken und Gehölzen vom 1. März bis zum 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Der Hauptschnitt liegt daher im Winterhalbjahr.
Laubbeseitigung erfolgt im Herbst in mehreren Durchgängen, üblicherweise drei bis fünf zwischen Oktober und Dezember. Ein einziger Durchgang genügt nicht — nasses Laub auf Gehwegen ist ein Rutschrisiko und damit ein Thema der Verkehrssicherung.
Womit wir arbeiten
Für die Unkrautbeseitigung auf befestigten Flächen arbeiten wir thermisch mit Heißwasser oder Infrarot sowie mechanisch mit Wildkrautbürsten. Die thermische Behandlung zerstört die Zellstruktur; die Pflanze stirbt innerhalb weniger Tage ab. Sie wirkt nicht in die Wurzel, weshalb mehrere Durchgänge pro Saison nötig sind — in der Regel drei bis vier.
Beim Mähen achten wir auf Schnitthöhe und scharfe Messer. Stumpfe Messer reißen die Halme, statt sie zu schneiden; die Schnittfläche vertrocknet und der Rasen wird bräunlich. Das ist der häufigste Grund für unbefriedigende Rasenflächen und hat nichts mit Dünger zu tun.
Bei Gehölzen arbeiten wir mit sauberem Schnittwerkzeug und schneiden auf Astring, nicht auf Stummel. Schnittwunden werden nicht verschlossen — Wundverschlussmittel sind fachlich überholt und behindern die Abschottung des Baums.
Auf Düngung gehen wir sparsam ein und nur nach Bedarf. Überdüngung in Wohnanlagen ist verbreitet und führt zu schnellem Wachstum, das den Mähaufwand erhöht, sowie zu Nährstoffeintrag ins Grundwasser.
Kontrolle und Reklamation
Bei Grünpflege ist die Kontrolle einfach: Die Fläche sieht gut aus oder nicht. Schwieriger ist die fachliche Beurteilung, ob der Bestand langfristig gesund bleibt. Dazu machen wir einmal jährlich eine Zustandsbewertung mit Empfehlungen.
Wir dokumentieren die ausgeführten Arbeiten mit Datum. Das ist bei Wohnanlagen wichtig, weil die Grünpflege als Betriebskosten umgelegt wird und Mieter Nachweise verlangen können.
Was wir nicht tun: Baumfällarbeiten und Arbeiten in der Krone. Dafür braucht es einen Fachbetrieb mit entsprechender Ausrüstung und Qualifikation. Wenn uns bei einer Baumkontrolle etwas auffällt, melden wir es und empfehlen ein Gutachten — die Verkehrssicherungspflicht für Bäume ist ein eigenes und ernstes Thema.
Normen, Haftung, Versicherung
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig. Wir halten das ein und planen den Jahresverlauf entsprechend.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist nach § 12 Pflanzenschutzgesetz ohne Ausnahmegenehmigung verboten. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Bußgeldern. Wir arbeiten dort ausschließlich thermisch und mechanisch — auch wenn es mehr Durchgänge braucht.
Für Bäume besteht eine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers mit regelmäßiger Kontrollpflicht. In Köln ist zusätzlich die Baumschutzsatzung zu beachten, die Fällungen und starke Rückschnitte geschützter Bäume genehmigungspflichtig macht. Betriebshaftpflichtschutz besteht, Deckungssummen: [BITTE ERGÄNZEN].
Häufige Fragen
Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an unter 0221 67025001 oder schreiben Sie an info@reinbund.de.
Warum spritzen Sie kein Unkrautvernichtungsmittel auf die Einfahrt?
Weil es verboten ist. Auf befestigten Flächen — Wege, Einfahrten, Pflaster, Hofflächen — dürfen Pflanzenschutzmittel ohne Ausnahmegenehmigung nicht eingesetzt werden. Der Grund ist, dass die Mittel dort nicht im Boden abgebaut werden, sondern über die Kanalisation ins Gewässer gelangen.
Die Bußgelder gehen in den vierstelligen Bereich, und sie treffen auch den Auftraggeber. Hausmittel wie Essig oder Salz sind übrigens ebenfalls unzulässig — auch sie gelten als Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes.
Wann darf die Hecke geschnitten werden?
Ein starker Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-Setzen ist vom 1. März bis 30. September verboten. Der Hauptschnitt gehört deshalb ins Winterhalbjahr, üblicherweise Oktober bis Februar.
Erlaubt bleiben in der Sperrzeit schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa wenn die Hecke in den Gehweg wächst. Auch dabei ist vorher zu prüfen, ob ein Nest darin ist — das ist keine Formalie, sondern haftungsrelevant.
Wie oft muss Laub beseitigt werden?
Im Herbst mehrfach, üblich sind drei bis fünf Durchgänge zwischen Oktober und Dezember. Ein einziger Durchgang reicht nicht, weil Laub über Wochen fällt.
Auf Gehwegen ist es zudem ein Thema der Verkehrssicherung: Nasses Laub ist rutschig, und Stürze auf Laub führen zu denselben Ansprüchen wie Stürze auf Eis.
Fällen Sie auch Bäume?
Nein. Baumfällungen und Arbeiten in der Krone gehören in die Hände eines Fachbetriebs mit entsprechender Ausrüstung und Qualifikation, häufig mit Seilklettertechnik.
Wir kontrollieren Bäume auf offensichtliche Schäden und melden Auffälligkeiten. In Köln ist zusätzlich die Baumschutzsatzung zu beachten — viele Fällungen sind genehmigungspflichtig, und eine ungenehmigte Fällung wird empfindlich geahndet.
Sind Grünpflegekosten umlagefähig?
Ja, die Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung umlagefähig, soweit es sich um laufende Pflege handelt.
Nicht umlagefähig sind Neuanlagen und Ersatzpflanzungen bei wesentlicher Änderung der Anlage. Wir weisen diese Positionen deshalb getrennt aus, damit Sie sie in der Abrechnung sauber trennen können.
Passt häufig dazu
Grünpflege und Außenanlagen anfragen
Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt: Fläche, Nutzung, gewünschter Turnus. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und schlagen einen Termin für die Begehung vor.
- Telefon
- 0221 67025001
- info@reinbund.de
- Sitz und Einsatzgebiet
- Sigwinstraße 190, 51061 Köln. Einsatz deutschlandweit.