Industrie und Technik

Lüftungs- und Klimaanlagenreinigung

Eine Anlage, die Luft liefert statt sie zu belasten — mit einem Bericht, der das belegt.

Norm
VDI 6022 Blatt 1
Inspektion
Alle 2 bis 3 Jahre
Nachweis
Bericht mit Bildmaterial
Zugang
Revisionsöffnungen erforderlich

Eine raumlufttechnische Anlage verteilt, was in ihr liegt. Staub, Feuchtigkeit und organische Ablagerungen in Kanälen und Geräten werden dauerhaft in die Räume abgegeben, in denen Menschen sich aufhalten. Das ist der Grund, warum die VDI 6022 keine Empfehlung ist, sondern die anerkannte Regel der Technik für Hygiene in RLT-Anlagen.

In der Praxis werden Lüftungsanlagen häufig über Jahre gewartet, ohne je hygienisch inspiziert worden zu sein. Filterwechsel ist keine Hygieneinspektion. Wir trennen deshalb sauber: erst inspizieren und dokumentieren, dann entscheiden, was gereinigt werden muss. Eine Reinigung ohne vorherige Inspektion ist entweder zu viel oder zu wenig.

Was wir konkret machen

Wir übernehmen Hygieneinspektion und Reinigung an Anlagen unterschiedlicher Bauart.

  • Hygieneinspektion nach VDI 6022 Blatt 1 mit schriftlichem Befundbericht
  • Kamerabefahrung der Zu- und Abluftkanäle zur Bewertung des Ist-Zustands
  • Kanalreinigung mit rotierenden Bürstensystemen und gleichzeitiger Unterdruckabsaugung
  • Reinigung der Lüftungsgeräte: Kammern, Ventilatoren, Wärmetauscher, Tropfwannen
  • Befeuchterkammern und Luftwäscher einschließlich Wasserführung
  • Filterwechsel mit Dokumentation der Filterklassen nach ISO 16890
  • Reinigung von Zuluftdurchlässen, Drallauslässen, Gittern und Volumenstromreglern
  • Brandschutzklappen freilegen und für die Funktionsprüfung zugänglich machen
  • Split- und Multisplitgeräte: Verdampfer, Lamellen, Kondensatwannen, Ablauf
  • Nachrüstung fehlender Revisionsöffnungen in Abstimmung mit Ihrem Lüftungsbauer

Für wen

Betroffen ist jedes Gebäude mit mechanischer Lüftung:

  • Bürogebäude mit zentraler Lüftung und Klimatisierung
  • Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen mit erhöhten Anforderungen
  • Hotels mit Klimatisierung in Zimmern und Veranstaltungsflächen
  • Schulen und Kitas mit nachgerüsteten Lüftungsanlagen
  • Produktionsbetriebe mit Prozess- und Hallenlüftung
  • Lebensmittelbetriebe und Großküchen
  • Verwaltungen und öffentliche Gebäude mit Versammlungsräumen
Nahaufnahme eines runden Lüftergehäuses mit Leitschaufeln

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur Kontrolle. Wenn bei Ihnen ein Schritt entfallen kann, sagen wir es Ihnen.

  1. Bestandsaufnahme

    Wir sichten Anlagenschema, Wartungsunterlagen und vorhandene Prüfberichte. Ohne Kenntnis der Anlagenstruktur ist keine sinnvolle Inspektion möglich.

  2. Hygieneinspektion

    Sichtprüfung aller zugänglichen Komponenten, Kamerabefahrung der Kanäle, Bewertung nach den Kriterien der VDI 6022. Auf Wunsch mit mikrobiologischer Beprobung über ein akkreditiertes Labor.

  3. Befundbericht

    Sie erhalten einen Bericht mit Bildmaterial, Bewertung je Anlagenteil und einer klaren Empfehlung: was gereinigt werden muss, was beobachtet werden kann, was in Ordnung ist.

  4. Reinigung planen

    Anlagenreinigung bedeutet Stillstand. Wir planen sie in Betriebsruhen oder abschnittsweise, damit nicht das ganze Gebäude ohne Lüftung ist.

  5. Ausführung

    Kanäle werden mit rotierenden Bürsten bearbeitet, der gelöste Staub gleichzeitig unter Unterdruck abgesaugt. Geräte werden geöffnet, gereinigt und bei Bedarf desinfiziert.

  6. Nachweis und Freigabe

    Nach der Reinigung erfolgt eine erneute Kamerabefahrung. Sie erhalten Bilder vor und nach der Reinigung sowie den Termin der nächsten Inspektion.

Wie oft, wie lange, wann

Die VDI 6022 gibt Inspektionsintervalle vor. Für Anlagen ohne Befeuchtung liegen sie bei drei Jahren, für Anlagen mit Befeuchtung bei zwei Jahren. Diese Fristen gelten für die Hygieneinspektion, nicht für die Reinigung.

Wie oft gereinigt werden muss, ergibt sich aus dem Befund. Es gibt Anlagen, die nach zehn Jahren noch in gutem Zustand sind, und Anlagen, die nach drei Jahren erhebliche Ablagerungen zeigen. Der Unterschied liegt an Filterqualität, Außenluftbelastung und Feuchteführung.

Hygienekontrollen der Geräte — Filterzustand, Tropfwannen, Befeuchter — sind kurzfristiger angesetzt: bei Anlagen mit Befeuchtung monatlich, sonst halbjährlich. Diese Kontrolle übernimmt häufig Ihre Haustechnik; wir schulen sie darauf oder übernehmen sie im Rahmen des Hausmeisterservice.


Womit wir arbeiten

Kanalreinigung erfolgt mechanisch mit rotierenden Bürstensystemen, deren Bürstenart auf das Kanalmaterial abgestimmt ist. Wickelfalzrohr aus verzinktem Stahl verträgt kräftigere Bürsten als innen gedämmte Kanäle, deren Dämmschicht bei falscher Behandlung ausfasert und dann selbst zur Belastungsquelle wird.

Parallel zur Bürstenbearbeitung läuft eine Absaugung, die im Kanal Unterdruck erzeugt. Ohne diesen Unterdruck wird der gelöste Staub nur weitertransportiert und tritt später an den Auslässen aus. Die Absauganlage arbeitet mit Filterung der Abluft, damit die Belastung nicht ins Gebäude gelangt.

Desinfektion setzen wir nur bei nachgewiesenem mikrobiologischem Befund ein, nicht routinemäßig. Eine Vernebelung von Desinfektionsmitteln in Kanälen ohne Befund bringt keinen hygienischen Nutzen, hinterlässt Rückstände und ist nach VDI 6022 nicht vorgesehen.

Bei Splitgeräten reinigen wir Verdampferlamellen, Filter, Kondensatwanne und Ablauf. Die Kondensatwanne ist der kritische Punkt: Stehendes Wasser mit Biofilm ist die häufigste Geruchsursache und ein potenzieller Ort für Keimvermehrung.

Kontrolle und Reklamation

Der Befundbericht ist der Kern unserer Leistung. Er enthält Bildmaterial je Anlagenabschnitt, eine Bewertung nach VDI-Kriterien und eine Empfehlung mit Priorität. Er ist so geschrieben, dass ihn auch jemand versteht, der nicht Lüftungstechniker ist.

Nach der Reinigung erfolgt eine erneute Kamerabefahrung derselben Abschnitte. Der Vorher-Nachher-Vergleich ist der Nachweis, den Sie gegenüber Ihrer Geschäftsführung, Ihrem Betriebsarzt oder bei einer Begehung brauchen.

Wenn ein Kanalabschnitt mangels Revisionsöffnung nicht erreichbar ist, steht das im Bericht mit Position und Empfehlung. Wir dokumentieren keine Bereiche als gereinigt, in die wir nicht gekommen sind — das ist bei Lüftungsanlagen leider nicht selbstverständlich.


Normen, Haftung, Versicherung

Die VDI 6022 Blatt 1 ist anerkannte Regel der Technik. Ihre Nichtbeachtung kann arbeitsschutzrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn Beschäftigte gesundheitliche Beschwerden geltend machen. Für Arbeitsstätten gilt zusätzlich die ASR A3.6 zur Lüftung.

Anlagen mit Verdunstungskühlung, Kühltürme und Nassabscheider unterliegen der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit Anzeige-, Prüf- und Untersuchungspflichten wegen Legionellen. Diese Prüfungen erfolgen durch zugelassene Stellen; wir übernehmen die Reinigung, nicht die hoheitliche Prüfung.

Unsere eingesetzten Kräfte verfügen über eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie A oder B, je nach Tätigkeit. Die Nachweise legen wir vor. Betriebshaftpflichtschutz besteht einschließlich Bearbeitungsschäden, Deckungssummen: [BITTE ERGÄNZEN].

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an unter 0221 67025001 oder schreiben Sie an info@reinbund.de.

Wann muss eine Lüftungsanlage gereinigt werden?

Wenn der Befund es ergibt. Die VDI 6022 schreibt Inspektionsintervalle vor — zwei Jahre mit Befeuchtung, drei Jahre ohne — aber keine festen Reinigungsintervalle.

Das ist fachlich richtig, weil sich Anlagen sehr unterschiedlich verhalten. Wer alle drei Jahre pauschal reinigt, zahlt oft ohne Grund; wer nie inspiziert, merkt es erst, wenn die Beschwerden kommen.

Woran merken wir, dass unsere Anlage ein Problem hat?

Typische Hinweise sind muffiger Geruch am Auslass, Staubfahnen an den Zuluftgittern, beschlagene Fenster trotz laufender Anlage und Häufungen von Reizungen der Atemwege oder Augen bei Beschäftigten.

Diese Zeichen sind nicht beweisend, aber ein guter Anlass für eine Inspektion. Umgekehrt gilt: Eine Anlage ohne auffälligen Geruch kann trotzdem erheblich belastet sein — der Kanal ist unsichtbar.

Braucht man Revisionsöffnungen?

Ja, und ihr Fehlen ist das häufigste Hindernis. Ohne Zugang lässt sich ein Kanal weder inspizieren noch reinigen. Nach DIN EN 12097 sind Revisionsöffnungen in ausreichender Zahl vorzusehen; bei älteren Anlagen fehlen sie oft.

Wir dokumentieren im Bericht, wo Öffnungen nachgerüstet werden müssen. Die Nachrüstung führt Ihr Lüftungsbauer aus; wir stimmen die Positionen mit ihm ab. Der Aufwand ist einmalig, der Nutzen dauerhaft.

Muss der Betrieb während der Reinigung ruhen?

Die betroffenen Anlagenabschnitte ja. Das ganze Gebäude in der Regel nicht — wir arbeiten abschnittsweise nach Strang oder Etage.

In Bürogebäuden legen wir die Arbeiten meist auf Wochenenden. In Krankenhäusern ist die Planung aufwendiger und erfolgt in Abstimmung mit Technik und Hygiene.

Desinfizieren Sie die Kanäle?

Nur bei nachgewiesenem mikrobiologischem Befund. Eine routinemäßige Desinfektion von Lüftungskanälen ist nach VDI 6022 nicht vorgesehen und fachlich nicht begründet.

Was zählt, ist die mechanische Reinigung: Wo kein Nährboden liegt, wächst nichts. Wer Ihnen eine jährliche Kanaldesinfektion verkauft, verkauft Ihnen ein Verfahren ohne Wirkungsnachweis.

Lüftungs- und Klimaanlagenreinigung anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt: Fläche, Nutzung, gewünschter Turnus. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und schlagen einen Termin für die Begehung vor.

Sitz und Einsatzgebiet
Sigwinstraße 190, 51061 Köln. Einsatz deutschlandweit.