Sonder- und Extremreinigung

Messie-Wohnungen und Verwahrlosungsreinigung

Eine Wohnung, die wieder bewohnbar ist — und ein Ablauf, der niemanden bloßstellt.

Fahrzeuge
Neutral, ohne Aufschrift
Tempo
Nach Absprache, auch etappenweise
Kosten
Festpreis nach Besichtigung
Hilfe
Auf Wunsch mit Fachberatung

Bevor Sie anrufen

Eine stark belastete Wohnung ist kein Ordnungsproblem. Dahinter steht in aller Regel eine Erkrankung oder eine Lebenslage, die jemanden über Jahre überfordert hat. Wer in einer solchen Wohnung lebt, weiß das selbst am besten und schämt sich meist erheblich. Deshalb ist der Anruf bei uns oft schwerer als die Räumung.

Wir arbeiten ohne Bewertung. Unsere Kräfte sind darauf geschult, nichts zu kommentieren, nichts zu fotografieren außer für die vereinbarte Dokumentation und nichts wegzuwerfen, was nicht freigegeben ist. Wenn Sie angehörig sind: Der wichtigste Punkt ist, dass die betroffene Person einbezogen wird. Eine Räumung gegen den Willen der Bewohnerin oder des Bewohners löst das Problem nicht, sondern verschärft es meist.

Das Gespräch verpflichtet zu nichts. Diese vier Punkte beantworten die Fragen, die fast alle zuerst stellen.

Kein Aufsehen im Haus
Unsere Fahrzeuge tragen bei diesen Einsätzen keine Aufschrift, unsere Kleidung kein Logo. Schutzausrüstung wird erst hinter der Wohnungstür angelegt.
Nichts ohne Einverständnis
Geräumt wird nur mit Zustimmung der Bewohnerin oder des Bewohners beziehungsweise der rechtlichen Betreuung. Vermieter dürfen nicht eigenmächtig räumen lassen.
Ein fester Preis
Nach der Besichtigung nennen wir einen Festpreis. In manchen Lagen kommt eine Kostenübernahme durch das Sozialamt in Betracht — das klären Betreuung oder Beratungsstelle vorab.
Ihr Tempo zählt
Wir arbeiten auf Wunsch Raum für Raum, mit Pausen dazwischen. Das erste Gespräch führen wir gern am Telefon: 0221 67025001.

Was wir konkret machen

Wir übernehmen den vollständigen Weg von der Räumung bis zur wieder bewohnbaren Wohnung.

  • Räumung in Etappen oder vollständig, nach Ihrem Tempo
  • Sortierung nach Ihren Vorgaben: behalten, prüfen, entsorgen
  • Sicherung von Dokumenten, Fotos, Wertgegenständen und Bargeld
  • Trennung und ordnungsgemäße Entsorgung nach Fraktionen mit Nachweis
  • Reinigung und Desinfektion aller Flächen nach der Räumung
  • Rückbau nicht aufbereitbarer Bodenbeläge und Bauteile
  • Geruchsneutralisation durch Ozon- oder Hydroxylverfahren
  • Behandlung bei Schädlingsbefall in Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb
  • Instandsetzungsbedarf feststellen und Folgegewerke koordinieren
  • Endreinigung bis zur Übergabefähigkeit an Vermieter oder Nachmieter

Für wen

Die Anfrage kommt aus unterschiedlichen Richtungen:

  • Betroffene selbst, die einen Anfang machen möchten
  • Angehörige, die unterstützen wollen, ohne zu überfahren
  • Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Hausverwaltungen und Vermieter bei bekannt gewordenen Fällen
  • Sozialdienste, Betreuungsvereine und Beratungsstellen
  • Nachlassverwalter nach dem Tod eines Betroffenen
  • Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Räumung
Leerer, heller Wohnraum mit Parkettboden nach der Räumung

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur Kontrolle. Wenn bei Ihnen ein Schritt entfallen kann, sagen wir es Ihnen.

  1. Vorgespräch, gern am Telefon

    Wir sprechen erst, bevor wir kommen. Sie beschreiben die Lage so genau, wie Sie möchten. Wir sagen Ihnen, wie ein solcher Einsatz abläuft und was auf Sie zukommt.

  2. Besichtigung

    Zwei Personen, ohne Aufsehen, so kurz wie nötig. Wir schätzen Volumen, Belastung und Aufwand ein. Wenn Sie nicht dabei sein möchten, genügt uns eine Vertrauensperson mit Zutritt.

  3. Festpreis und Ablaufplan

    Sie erhalten einen Festpreis und einen Ablaufplan. Wenn Sie in Etappen arbeiten möchten, teilen wir den Auftrag — das ist bei Betroffenen häufig der richtige Weg.

  4. Räumung nach Ihren Regeln

    Sie legen fest, was gesichtet wird und was direkt entsorgt werden darf. Alles, was nach Dokument, Foto oder Wertgegenstand aussieht, wird beiseitegelegt und Ihnen gezeigt.

  5. Reinigung und Geruchsbehandlung

    Nach der Räumung folgen Reinigung, Desinfektion und, wo nötig, Rückbau und Geruchsbehandlung. Erst danach ist die Wohnung wirklich wieder nutzbar.

  6. Übergabe

    Wir übergeben die Wohnung gereinigt und, wenn gewünscht, mit einer Aufstellung des Instandsetzungsbedarfs für Vermieter oder Handwerker.

Wie oft, wie lange, wann

Die Dauer hängt vom Volumen ab. Eine stark belegte Zweizimmerwohnung braucht üblicherweise zwei bis vier Arbeitstage für die Räumung, dazu ein bis zwei Tage Reinigung. Kommt eine Geruchsbehandlung hinzu, sind weitere zwei bis sieben Tage einzuplanen, in denen die Wohnung nicht betreten werden kann.

Wenn die betroffene Person in der Wohnung bleibt, arbeiten wir langsamer und in Abschnitten — meist Raum für Raum, mit Pausen dazwischen. Das dauert länger und ist trotzdem der bessere Weg, weil eine Räumung an einem Tag für viele Betroffene nicht zu verkraften ist.

Termine legen wir bevorzugt auf Zeiten mit wenig Betrieb im Haus, häufig vormittags an Werktagen. Wenn Sie einen bestimmten Tag vermeiden möchten — weil dann Nachbarn zu Hause sind —, sagen Sie es einfach.


Womit wir arbeiten

Unsere Kräfte arbeiten in Schutzausrüstung: Einwegoverall, Schutzhandschuhe, Atemschutz und Sicherheitsschuhe. Der Grund ist nicht Dramatik, sondern Arbeitsschutz — in stark belasteten Wohnungen sind Schimmelsporen, Ausscheidungen und scharfkantige Gegenstände häufig, und die Biostoffverordnung verlangt entsprechende Maßnahmen.

Die Räumung erfolgt schichtweise von oben nach unten. Alles, was nach Dokument, Bargeld, Schmuck oder Foto aussieht, wird in eine gesonderte Kiste gelegt und nicht entsorgt. Diese Kiste geht immer an Sie, unabhängig von der Freigabe.

Nach der Räumung folgt eine Grundreinigung mit Flächendesinfektion. Wo Flüssigkeiten in den Boden eingedrungen sind, muss der Belag zurückgebaut werden; sonst kehrt der Geruch zurück. Estrich wird bei tiefer Durchfeuchtung ebenfalls behandelt oder ausgebaut.

Bei Schädlingsbefall — häufig Nahrungsmittelmotten, Schaben oder Bettwanzen — arbeiten wir mit einem Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb zusammen. Die Bekämpfung erfolgt vor der Endreinigung, nicht danach, sonst wird die Reinigung zweimal fällig.

Kontrolle und Reklamation

Der wichtigste Qualitätsmaßstab bei dieser Leistung ist der Umgang. Unsere Kräfte kommentieren nicht, was sie sehen. Sie fotografieren nicht für sich. Sie sprechen im Treppenhaus nicht über den Einsatz und geben Nachbarn keine Auskunft.

Fachlich messen wir an drei Punkten: keine Rückstände, kein Geruch nach Abschluss der Behandlung, und alles Persönliche gesichert. Wenn eines davon nicht erreicht ist, ist der Auftrag nicht abgeschlossen.

Wir arbeiten mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenaufschrift. Für viele Betroffene und Angehörige ist genau das der entscheidende Punkt bei der Auswahl — und es kostet nichts extra.


Normen, Haftung, Versicherung

Eine Räumung darf nur mit Einverständnis der berechtigten Person erfolgen. Bei rechtlicher Betreuung ist der Aufgabenkreis der Betreuung maßgeblich; bei Wohnungsangelegenheiten kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Wir lassen uns die Berechtigung schriftlich bestätigen.

Vermieter dürfen eine Wohnung nicht eigenmächtig räumen, auch nicht bei erheblicher Verwahrlosung. Erforderlich ist ein Räumungstitel und die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § 885 ZPO. Eine eigenmächtige Räumung ist verbotene Eigenmacht und schadensersatzpflichtig.

Für unsere Beschäftigten gelten die Biostoffverordnung und die zugehörigen technischen Regeln. Abfälle werden nach Fraktionen getrennt und über zugelassene Betriebe entsorgt; Sie erhalten die Nachweise. Betriebshaftpflichtschutz besteht, Deckungssummen: [BITTE ERGÄNZEN].

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an unter 0221 67025001 oder schreiben Sie an info@reinbund.de.

Ich schäme mich. Muss ich dabei sein?

Nein. Sie können die Wohnung verlassen, während wir arbeiten, oder eine Vertrauensperson benennen, die uns hereinlässt. Sie müssen nichts erklären und sich nicht rechtfertigen.

Was Sie festlegen sollten, ist nur eines: was auf keinen Fall entsorgt werden darf. Alles andere können wir ohne Sie regeln.

Merken die Nachbarn etwas?

Von uns aus nicht. Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenaufschrift, unsere Kräfte tragen neutrale Kleidung, und Schutzausrüstung wird erst in der Wohnung angelegt.

Im Treppenhaus wird nicht über den Einsatz gesprochen, und auf Fragen von Nachbarn wird keine Auskunft gegeben. Wenn Sie einen bestimmten Zeitpunkt bevorzugen, richten wir uns danach.

Was passiert mit meinen Sachen?

Nichts wird ohne Ihre Freigabe entsorgt. Sie legen fest, was behalten, was geprüft und was entsorgt wird — vorab und, wenn Sie möchten, im Verlauf.

Alles, was nach Dokument, Foto, Schmuck oder Bargeld aussieht, wird unabhängig davon beiseitegelegt und Ihnen übergeben. Auch wenn Sie gesagt haben, alles könne weg.

Kann ich das in Etappen machen?

Ja, und in vielen Fällen ist es der bessere Weg. Wir arbeiten dann Raum für Raum mit Pausen dazwischen, damit Sie mitkommen und nicht überfahren werden.

Das dauert länger und kostet dadurch etwas mehr. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass der Zustand danach hält — und darum geht es ja.

Ich bin Vermieter. Darf ich die Wohnung räumen lassen?

Nicht ohne Weiteres und nicht eigenmächtig. Auch bei erheblicher Verwahrlosung brauchen Sie einen Räumungstitel und die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Eine eigenmächtige Räumung ist verbotene Eigenmacht und führt zu Schadensersatzansprüchen gegen Sie.

Wenn Gefahr für das Gebäude oder für andere Bewohner besteht — Schädlingsbefall, Brandlast, austretendes Wasser —, ist das eine andere Lage. Hier ist der Weg über Ordnungsamt und Gesundheitsamt der richtige. Wir beraten Sie dazu, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

Rufen Sie an. Wir hören zuerst zu.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts entscheiden. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist und was noch warten kann.

Sitz und Einsatzgebiet
Sigwinstraße 190, 51061 Köln. Einsatz deutschlandweit.