Laufende Reinigung

Schul- und Kitareinigung

Räume, in denen Kinder den ganzen Tag verbringen können — hygienisch sicher und ohne Chemiegeruch.

Rechtsrahmen
§ 36 IfSG, Hygieneplan
Einsatzzeit
Nach Betriebsschluss, ab 15 Uhr
Ferien
Grundreinigung im Block
Personal
Erweitertes Führungszeugnis

In Schulen und Kitas hat Reinigung eine andere Bedeutung als anderswo. Kinder fassen alles an, sitzen auf Böden, stecken Dinge in den Mund und tragen Infektionen schneller weiter als Erwachsene. Gleichzeitig verbringen sie sechs bis zehn Stunden täglich in denselben Räumen und atmen ein, was wir dort hinterlassen.

Beides zusammen ergibt eine klare Linie: konsequente Reinigung der Kontaktflächen, sparsamer und gezielter Umgang mit Desinfektionsmitteln, und Mittel, die nach dem Abtrocknen keine Rückstände und keinen Geruch hinterlassen. Grundlage ist der Hygieneplan der Einrichtung nach § 36 Infektionsschutzgesetz — wir arbeiten nach Ihrem Plan, nicht nach unserem.

Was wir konkret machen

Die Leistung folgt dem Hygieneplan der Einrichtung. Typischer Umfang in Schulen und Kindertagesstätten:

  • Gruppen- und Klassenräume: Böden, Tische, Stühle, Fensterbänke, Ablagen in Kinderhöhe
  • Kontaktflächen täglich: Türklinken, Lichtschalter, Handläufe, Garderobenhaken, Waschbeckenarmaturen
  • Sanitärräume: Kindertoiletten, Waschrinnen, Wickelbereiche — mit gesonderten Utensilien je Bereich
  • Wickelbereiche und Pflegeräume: Flächendesinfektion nach Plan, Auflagen und Ablagen
  • Bewegungs- und Mehrzweckräume: Böden nach Nutzung, Matten und Geräteauflagen
  • Mensa und Essensausgabe: Tische, Stühle, Ausgabetheken, Böden nach jeder Mahlzeit
  • Schlafräume: Böden, Ablagen, Lüftungsgitter; Bettwäsche nach Vereinbarung
  • Flure, Treppen und Eingangsbereiche mit hoher Frequenz
  • Lehrer- und Verwaltungsräume nach eigenem Turnus
  • Außenspielflächen: Sichtkontrolle auf Fremdkörper, Reinigung der befestigten Flächen

Für wen

Wir reinigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in freier und öffentlicher Trägerschaft:

  • Kindertagesstätten und Familienzentren
  • Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen
  • Gymnasien und Berufskollegs
  • Förderschulen mit besonderen Hygieneanforderungen
  • Offene Ganztagsschulen und Horte
  • Musikschulen, Sportstätten und Jugendeinrichtungen
Leerer Hörsaal mit Sitzreihen, Rollos und Heizkörpern unter den Fenstern

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur Kontrolle. Wenn bei Ihnen ein Schritt entfallen kann, sagen wir es Ihnen.

  1. Hygieneplan sichten

    Wir lassen uns Ihren Hygieneplan aushändigen und leiten daraus den Reinigungs- und Desinfektionsplan ab. Wo der Plan Lücken hat, sagen wir es — schließen müssen Sie sie mit dem Gesundheitsamt.

  2. Raumbuch und Zeitfenster

    Wir erfassen alle Räume mit Nutzung und Belegungszeiten. In Ganztagseinrichtungen ist das entscheidend, weil das Zeitfenster für die Reinigung eng und in jedem Raum anders ist.

  3. Personalauswahl und Nachweise

    Alle in der Einrichtung eingesetzten Kräfte legen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor und werden nach § 43 Infektionsschutzgesetz belehrt, sofern sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

  4. Laufender Betrieb

    Reinigung nach Betriebsschluss, in Ganztagseinrichtungen gestaffelt: Räume werden freigegeben, sobald die Gruppe wechselt. Wir stimmen die Reihenfolge mit der Leitung ab.

  5. Ferienreinigung

    In den Ferien führen wir Grundreinigung durch: Böden entschichten und neu beschichten, Mobiliar bewegen, Bereiche erreichen, die im laufenden Betrieb nicht zugänglich sind.

  6. Kontrolle mit der Leitung

    Die Kontrolle erfolgt gemeinsam mit der Einrichtungsleitung, weil sie den Alltag kennt. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und ist bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt vorzeigbar.

Wie oft, wie lange, wann

Klassen- und Gruppenräume werden arbeitstäglich gereinigt. Sanitärbereiche in Kitas mindestens einmal täglich, bei Ganztagsbetrieb in vielen Häusern zusätzlich mittags — hier entscheidet die Belegung, nicht der Kostenrahmen.

Kontaktflächen sind der wichtigste Punkt und stehen täglich im Plan. Wickelbereiche werden nach Nutzung desinfiziert, nicht nach Turnus; das ist Aufgabe des pädagogischen Personals im Tagesverlauf und unsere Aufgabe am Ende des Tages.

Die Ferien sind das eigentliche Zeitfenster für alles, was im Betrieb nicht geht. In den Sommerferien führen wir in der Regel die vollständige Grundreinigung durch, in den Herbst- und Osterferien Teilbereiche. Wir planen diese Blöcke mit einem Jahr Vorlauf, weil sie personell vorbereitet werden müssen.


Womit wir arbeiten

Wir setzen in Kinderbereichen bewusst wenige und einfache Mittel ein. Für die Flächenreinigung genügen neutrale Reiniger; entscheidend ist die mechanische Wirkung, nicht die Chemie. Duftstoffe vermeiden wir, weil sie Allergien auslösen können und ein sauberer Raum nicht riechen muss.

Desinfektion erfolgt zielgerichtet: Wickelbereiche, Sanitärkontaktflächen, Pflegeräume, im Ausbruchsfall darüber hinaus nach Anweisung des Gesundheitsamts. Verwendet werden gelistete Mittel mit ausgewiesener Einwirkzeit; die Einwirkzeit wird eingehalten, sonst ist die Maßnahme wirkungslos. Wir arbeiten nicht mit Sprühdesinfektion in Räumen, in denen Kinder sind oder kurz danach sein werden.

Für Böden in Turnhallen und Mehrzweckräumen gelten die Vorgaben des Belagsherstellers. Sportböden mit Rutschhemmung vertragen keine Pflegefilme; hier arbeiten wir mit Sportbodenreiniger und Scheuersaugmaschine mit weichem Pad. In den Ferien wird entschichtet und neu aufgebaut.

Kontrolle und Reklamation

In Bildungseinrichtungen dokumentieren wir mehr als anderswo. Desinfektionsmaßnahmen werden mit Datum, Bereich und Mittel im Objektbuch festgehalten. Diese Dokumentation ist bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt regelmäßig das Erste, wonach gefragt wird.

Die Objektleitung kontrolliert monatlich und geht dabei mit der Einrichtungsleitung durch das Haus. Wir halten diese gemeinsame Begehung für wirksamer als jedes Prüfprotokoll, weil pädagogisches Personal Dinge bemerkt, die auf keinem Bogen stehen.

Rückmeldungen aus dem Kollegium bündeln wir über die Leitung. Wir bitten ausdrücklich darum, uns auch kleine Beobachtungen weiterzugeben — in Einrichtungen mit Kindern sind es oft die kleinen Dinge, die auf ein Problem hinweisen.


Normen, Haftung, Versicherung

Grundlage ist der Hygieneplan der Einrichtung nach § 36 Infektionsschutzgesetz. Für Küchen und Essensausgaben gelten zusätzlich die Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung; Kräfte, die dort eingesetzt werden, sind nach § 43 IfSG belehrt.

Alle in Kitas und Schulen eingesetzten Personen legen vor dem ersten Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz vor. Die Vorlage wird dokumentiert und in dem von Ihnen gewünschten Turnus wiederholt.

Reinigungsmittel werden verschlossen und für Kinder unzugänglich gelagert. Die Sicherheitsdatenblätter aller eingesetzten Mittel hinterlegen wir in der Einrichtung. Für Personen- und Sachschäden besteht Betriebshaftpflichtschutz, Deckungssummen: [BITTE ERGÄNZEN].

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an unter 0221 67025001 oder schreiben Sie an info@reinbund.de.

Wie oft muss in einer Kita desinfiziert werden?

Weniger flächendeckend, als viele annehmen, und gezielter. Der Hygieneplan sieht Desinfektion für Wickelbereiche, Pflegeräume und sanitäre Kontaktflächen vor. Gruppenraumböden und Tische werden gereinigt, nicht desinfiziert — außer im Ausbruchsfall.

Eine flächendeckende tägliche Desinfektion aller Oberflächen ist fachlich nicht begründet, belastet die Raumluft und fördert Resistenzen. Wenn Ihr Hygieneplan sie dennoch vorsieht, führen wir sie aus, weisen aber darauf hin.

Wann findet die Reinigung statt, wenn wir Ganztagsbetrieb haben?

Gestaffelt. Räume, die ab 15 Uhr leer sind, werden ab 15 Uhr gereinigt. Räume mit Betreuung bis 17 Uhr entsprechend später. Sanitärbereiche brauchen bei Ganztagsbetrieb zusätzlich einen Mittagsdurchgang.

Wir erstellen dafür einen Reinigungsplan mit Uhrzeiten je Raum, den die Leitung mitzeichnet. Ohne diesen Plan entsteht in Ganztagseinrichtungen regelmäßig Chaos.

Riechen die Räume nach der Reinigung nach Chemie?

Sie sollten es nicht. Wir arbeiten mit duftstoffarmen Mitteln in niedriger Dosierung. Ein Raum, der morgens nach Reiniger riecht, wurde überdosiert — das ist ein Mangel, kein Qualitätsmerkmal.

Wenn Ihnen ein Geruch auffällt, melden Sie ihn. Wir prüfen dann Dosierung und Mittel. In Einrichtungen mit Kindern mit Atemwegserkrankungen stellen wir das Sortiment auf Wunsch vollständig auf duftstofffreie Produkte um.

Legen Ihre Mitarbeitenden Führungszeugnisse vor?

Ja, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, vor dem ersten Einsatz und ohne dass Sie danach fragen müssen. Ohne Vorlage setzen wir niemanden in einer Einrichtung mit Kindern ein.

Die Wiedervorlage regeln wir nach Ihren Vorgaben, üblich sind drei bis fünf Jahre. Auf Wunsch führen wir eine Nachweisliste, die Sie jederzeit einsehen können.

Was passiert bei einem Infektionsausbruch, etwa Noroviren?

Dann gilt nicht mehr der Regelplan, sondern die Anweisung des Gesundheitsamts. Wir stellen kurzfristig auf Desinfektionsreinigung um, verwenden ein gegen unbehüllte Viren wirksames Mittel und halten die verlängerte Einwirkzeit ein.

Rufen Sie uns in diesem Fall direkt an, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Wir haben für solche Lagen eine Rufbereitschaft: [BITTE ERGÄNZEN].

Schul- und Kitareinigung anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt: Fläche, Nutzung, gewünschter Turnus. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und schlagen einen Termin für die Begehung vor.

Sitz und Einsatzgebiet
Sigwinstraße 190, 51061 Köln. Einsatz deutschlandweit.